Der Verdienstentgang ist so zu berechnen, dass zum entgangenen Netto - Verdienst noch die davon zu entrichtenden Abzüge (Besteuerung; freiwillige Höherversicherung, damit die Sozialversicherungsansprüche aus der früheren besser bezahlten Beschäftigung gewahrt bleiben) hinzuzunehmen sind.
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