Zur Frage der Verzinsung des Schmerzengeldes.
…wenn der Schaden feststellbar und vom Geschädigten zumindest zahlenmäßig bestimmt worden ist (2 Ob 181/68 = SZ 41/79 = ZVR 1969/147, 130; vgl auch RS0031473 [T2]). Im vorliegenden Fall hat der Klagevertreter das Aufforderungsschreiben laut Beilage ./X am 8. August 2023 an die Drittbeklagte per E-Mail übersendet. Darin machte…
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