JudikaturOGH

RS0005709 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juli 1958

Im Verfahren über EV findet § 7 JN über die Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters keine Anwendung. Der Verstoß begründet Nichtigkeit gem § 477 Z 2 ZPO.

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