Voraussetzung des Erwerbes eines Privatrechtes durch Ersitzung an einem öffentlichen Weg ist, dass der Erwerber die Benützung in anderer Weise ausgeübt hat, als sie durch jedermann im Rahmen des Gemeingebrauches ausgeübt werden konnte.
…wenn die Benutzung außerhalb des Rahmens des Gemeingebrauchs erfolgt und auch erkennbar ist, dass ein vom Gemeingebrauch verschiedenes Privatrecht in Anspruch genommen wird (RIS Justiz RS0009785). Diesen Fällen ist gemeinsam, dass eine Ersitzung jedenfalls dann ausgeschlossen ist, wenn sich das ausgeübte Gebrauchsrecht innerhalb der Grenzen dessen bewegt, was dem Einzelnen schuldrechtlich…
…Erwerber die Benützung in anderer Weise ausgeübt hat, als sie durch jedermann im Rahmen des (hier derzeit zu unterstellenden) Gemeingebrauchs ausgeübt werden konnte (RIS Justiz RS0009785). Es ist aber nicht ersichtlich, worin die besondere, über den Gemeingebrauch einer Straße hinausgehende Benützung durch Rechtsvorgänger des Klägers gelegen sein sollte, wenn diese den…
…diesem verschiedenes Privatrecht in Anspruch genommen wird (vgl RIS Justiz RS0010135 [T9]), dessen Ausübung vom Eigentümer wie die Erfüllung einer Schuld geduldet wird (RIS Justiz RS0009785 [T2]). Eine Ersitzung ist also ausgeschlossen, wenn sich das ausgeübte Gebrauchsrecht innerhalb der Grenzen dessen bewegt, was dem Einzelnen ohnehin bereits gestattet ist oder jedermann…
…Kläger dieses ausschließlich auf den behaupteten Gemeingebrauch und leiten dieses nicht etwa aus einem über den Gemeingebrauch hinausgehenden (Privat )Recht ab (vgl RS0009781; RS0045718 [T21]; RS0009785 ). Als Gemeingebrauch wird die jedermann unter gleichen Bedingungen ohne besondere behördliche Bewilligung und ohne Zustimmung des über die betroffene Liegenschaft Verfügungsberechtigten zustehende Freiheit verstanden, bestimmte…
…Weg ist, dass der Erwerber die Benützung in anderer Weise ausgeübt hat, als sie durch jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs ausgeübt werden konnte (RIS Justiz RS0009785). Für die Ersitzung eines Rechts an einer fremden Sache, insbesondere einer Wegeservitut, ist die Ausübung des Rechts im Wesentlichen gleichbleibend zu bestimmten Zwecken im bestimmten…
…erfolgt bzw über diesen hinausgeht und für den Liegenschaftseigentümer zudem erkennbar ist, dass ein vom Gemeingebrauch verschiedenes eigenes Privatrecht in Anspruch genommen wird (RIS Justiz RS0009785; RS0009762). Ob eine solche über den Gemeingebrauch hinausgehende Rechtsausübung für den betroffenen Liegenschaftseigentümer erkennbar ist, hängt stets von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und…
…in Anspruch genommen wird (vgl 4 Ob 21/10g; 7 Ob 20/13m; 5 Ob 30/14v; RIS Justiz RS0009785). Schließlich kann auch ein im Umfang des Gemeingebrauchs bereits enthaltenes Recht ersessen werden, wenn die Benützung mit dem Willen verknüpft ist, damit ein vom Recht…
…sein, dass ein vom Gemeingebrauch verschiedenes Privatrecht in Anspruch genommen wird, dessen Ausübung vom Eigentümer wie die Erfüllung einer Schuld geduldet werden muss (RIS Justiz RS0009785). 2. Zum Erwerb des Besitzes eines Rechts an einer Liegenschaft (als Voraussetzung der Ersitzung) ist nicht nur der Wille des Besitzers, ein Recht auszuüben, sondern…
…39/77; 1 Ob 700/83 = SZ 56/184; 7 Ob 207/99p ua in RIS Justiz RS0009762 und RS0009785; VwGH 15. 6. 1999, 99/05/0048 = ZfVB 2000/2051), doch reicht hiefür die objektive Erkennbarkeit einer den Gemeingebrauch überschreitenden nachhaltigen…
…ist auch nicht zu entnehmen, dass ein vom Jägernotweg verschiedenes Privatrecht in Anspruch genommen wurde und dies der Beklagten objektiv erkennbar war (vgl RIS-Justiz RS0009785). Bis 1950, dh vor Einführung eines Jägernotwegs, konnte aber eine Ersitzung nicht erfolgreich abgeschlossen sein, weil nach den Feststellungen ein Ersitzungsbeginn frühestens mit dem Jahr…
…Rechtsrüge erblickte, wird damit keine erhebliche Rechtsfrage aufgezeigt. Bei einem öffentlich-rechtlichen Gemeingebrauch einerseits und einem – in der Intensität der Nutzung darüber hinausgehenden (vgl RS0009785), räumlich aber eingeschränkten – vertraglich eingeräumten dinglichen Nutzungsrecht andererseits handelt es sich um unterschiedliche Rechtstitel zur Nutzung eines fremden Grundstücks. Fällt einer dieser beiden Rechtstitel…
…über diesen hinausgeht und für den Liegenschaftseigentümer zudem erkennbar ist, dass ein vom Gemeingebrauch verschiedenes eigenes Privatrecht in Anspruch genommen wird (RS0009762 [T4, T6, T22]; RS0009785 [T4]). Ob eine solche – über den Gemeingebrauch hinausgehende – Rechtsausübung für den betroffenen Liegenschaftseigentümer erkennbar ist, hängt stets von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls…
…an öffentlichem Gut können Privatrechte durch Ersitzung erworben werden, sofern die Nutzung (Ausübung eines vermeintlichen Rechts) über den Gemeingebrauch hinausgeht und nicht ausdrücklich verboten ist (RS0009785; RS0034090; 1 Ob 7/01p = RS0009785 [T3]; 5 Ob 70/04m). Der Gemeingebrauch ist eine Art öffentlich-rechtlicher Dienstbarkeit…
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