JudikaturOGH

RS0040480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 1996

Der Verlust des Rechtsmittels gegen die Zuständigkeitsentscheidung tritt nur dann ein, wenn ein der Bestimmung des § 261 Abs 6 ZPO entsprechender Überweisungsantrag vorliegt (der Kläger also das Gericht nennt, an das die Streitsache überwiesen werden soll), und dem Antrag des Klägers stattgegeben wird.

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