Was verjährt ist, kann nicht unter dem Titel einer Bereicherung gefordert werden. Der Beginn des Verjährungsablaufs bestimmt sich nach objektiven Kriterien; ein subjektiver Irrtum des Berechtigten vermag ihn nicht hinauszuschieben.
…Urteils im Vorprozess entstanden. Der Beginn des Verjährungsablaufs bestimmt sich nämlich nach objektiven Kriterien, ein subjektiver Irrtum des Berechtigten vermag ihn nicht hinauszuschieben (RIS Justiz RS0020197). Grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist eines Bereicherungsanspruchs auch nach § 1431 ABGB mit Leistungserbringung ( M. Bydlinski in Rummel 3 , § 1478 ABGB Rz…
…unberichtigt. Sind Ansprüche aus einem Vertrag verjährt, dann wird immer wieder erfolglos versucht, auf die Anspruchsgrundlage der (ungerechtfertigten) „Bereicherung“ auszuweichen (vgl RIS-Justiz RS0020197 ua). Diesen Weg versucht auch der Kläger zu gehen, indem er zur Vermeidung des Anscheins, er könnte sich auf eine verjährte Entgeltforderung stützen betont, sein…
…II.9. Der Kläger weist in der Revision zutreffend darauf hin, dass bei bereicherungsrechtlichen Ansprüchen sich der Beginn des Verjährungslaufs nach objektiven Kriterien bestimmt (RS0020197) und bei einem Bereicherungsanspruch nach § 1431 ABGB die Verjährungsfrist – zumindest grundsätzlich – mit der Leistungserbringung beginnt (RS0020197 [T4]; Lurger in Kletečka/Schauer…
…dass die Verjährung ab Fälligkeit beginnt. Bei einem Bereicherungsanspruch nach § 1431 ABGB beginnt die Verjährungsfrist nach der Rechtsprechung grundsätzlich mit der rechtsgrundlosen Leistungserbringung (RS0020197; 8 Ob 145/19k). [25] Im Anlassfall hat die Klägerin die rechtsgrundlose Zahlung der Provision am 27. 10. 2017 vorgenommen. Da…
…einem bestimmten (schadensstiftenden) Verhalten und ihren Erkrankungen zu begreifen. Davon sei ein subjektiver Irrtum der Berechtigten zu unterscheiden, welcher den Beginn der Verjährungsfrist nicht hinausschiebe (RS0020197) . Mit der positiven Kenntnis von Schaden und Schädiger, wie dargestellt, beginne die Verjährungsfrist aber auch dann zu laufen, wenn die Geschädigte die Schadenshöhe noch nicht…
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