RS0001984 – OGH Rechtssatz
Die Zulässigkeit von Eventualexekutionsanträgen ist im allgemeinen zu verneinen. Wohl aber kann mit dem Exekutionsantrag nach § 347 Abs 1 EO ein Eventualantrag nach § 347 Abs 2 EO verbunden werden.
…liegende Bewertung vorgegeben ist. Dieser Wert ist von Amts wegen zu ermitteln ( 3 Ob 207/19s mwN). [11] 3.2 Gemäß § 58 Abs 1 JN sind (laufende) Unterhaltsansprüche zwingend mit der dreifachen Jahresleistung zu bewerten, während zusätzlich begehrte, bereits fällige Ansprüche (Unterhaltsrückstände) nicht zusätzlich zur dreifachen…
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