JudikaturOGH

RS0002669 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2018

Unzulässigkeit eines Rekurses gemäß § 528 ZPO gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Rekurs des Betreibenden gegen den Beschluß des Erstgerichtes, der ihm dem Erlag eines Kostenvorschusses unter Androhung der allfälligen Einstellung der Zwangsverwaltung aufträgt, zurückgewiesen wurde.

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