Auf den Grund der Auflösung eines Probedienstverhältnisses (schlechte Arbeitsleistung) kommt es nicht an.
Rückverweise
…RS0029094). [3] 2.2. Die Auflösbarkeit des Probearbeitsverhältnisses ist eine Beendigungsmöglichkeit eigener Art, die weder der Einhaltung von Kündigungsfristen oder terminen noch eines Auflösungsgrundes bedarf (RS0028461; RS0028286). Eine Einschränkung dieser Auflösungsmöglichkeit durch den besonderen Kündigungs und Entlassungsschutz wäre mit der Zwecksetzung der Rechtseinrichtung des Probearbeitsverhältnisses nicht zu vereinbaren (RS0052728). [4] 3. Eine…