6Ob18/06z—OGH Entscheidung
06. April 2006
…die Errichtung eines späteren Testamentes werde nach § 713 ABGB nur ein früheres Testament, nicht aber ein früheres Kodizill aufgehoben (unter Berufung auf RIS-Justiz RS0012766 und RS012768). Anderes gelte nur, wenn die Auslegung des späteren Testamentes ergebe, dass der Erblasser die Aufhebung des früheren Kodizills angestrebt habe. Ausgehend von der…