Der Dritte ist nur dann "im Vertrauen auf den äußeren Tatbestand rechtlich relevanter Momente zu schützen, wenn der rechtfertigende Tatbestand mit Zutun desjenigen zustandegekommen ist, dem der Schutz zum Nachteile gereicht".
…wenn aus dem Verhalten des Vertretenen nur der Schluss abgeleitet werden kann, er habe – bereits früher – Vollmacht erteilt (RIS-Justiz RS0014300, RS0014726, RS0019609, RS0020004, RS0020145 ua). Wie der Oberste Gerichtshof schon mehrmals ausgeführt hat, rechtfertigt die Verwendung von Geschäftspapier, Firmenstempel und Faxgerät allein kein Vertrauen auf den äußeren Tatbestand…
…alpe) objektiv geeignet, bei der Klägerin den begründeten Glauben an die Berechtigung des Genannten zur Vertretung der Beklagten zu erwecken (vgl RIS-Justiz RS0020145; und RS0020004). Daran, dass die Klägerin gutgläubig (zu diesem Erfordernis vgl etwa P. Bydlinski in KBB, § 1029 Rz 9; 1 Ob 71/99v mwN) dieser Meinung…
…zum Abschluss des beabsichtigten Geschäfts zu erwecken (RIS Justiz RS0019609). Der äußere Tatbestand muss für eine entsprechende Zurechnung vom Vertretenen selbst ausgehen (RIS Justiz RS0020145; RS0020004). Im Fall einer kollektiven Vertretungsbefugnis muss der das Vertrauen des Dritten rechtfertigende äußere Tatbestand von allen Gesamtvertretungsbefugten geschaffen werden (RIS Justiz RS0017976; RS0048336; RS0020448). Ein…
…Grundlage im Verhalten des Vollmachtsgebers hat, das diesen äußeren Tatbestand geschaffen und die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht begründet hat (RIS Justiz RS0019609; RS0020004; RS0020331). Die Voraussetzungen dieser grundsätzlichen Formel müssen stets mit aller Strenge geprüft werden, weil sie die Gefahr von Scheinbegründungen in sich birgt (10 Ob…
…fehlender Zeichnungsberechtigung - auf eine von der Zweitbeklagten erteilte Anscheinsvollmacht stützen können, so hält sich dies im Rahmen der Judikatur des Obersten Gerichtshofes (RIS-Justiz RS0019609, RS0020004, RS0020145, RS0020251; Schinko in Straube3 § 54 HGB Rz 8 mwN). Die Forderung der Rechtsmittelwerber, die Unterschriften hätten notariell beglaubigt sein müssen, es wäre eine…
…äußere Tatbestand vom Vertretenen selbst, im Anlassfall also von einem vertretungsbefugten Organ oder einer rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Person der späteren Schuldnerin, ausgehen musste (RIS Justiz RS0020145; RS0020004). Der Dritte kann sich nur dann auf den äußeren Tatbestand berufen, wenn er bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit davon ausgehen durfte, dass der Handelnde tatsächlich eine…
…äußere Tatbestand vom Vertretenen selbst, im Anlassfall also von einem vertretungsbefugten Organ oder einer rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Person der späteren Schuldnerin, ausgehen musste (RIS Justiz RS0020145; RS0020004). Aus den Feststellungen der Tatsacheninstanzen lässt sich im Zusammenhang mit dem Auftreten von „Jimmy“ kein Verhalten eines Organs oder eines Bevollmächtigten der späteren…
…berufen. Solchen Erwägungen wäre nur nachzugehen, wenn der rechtfertigende Tatbestand mit Zutun desjenigen zustande gekommen ist, dem der Schutz zum Nachteil gereicht (s RIS Justiz RS0020004). Das wäre hier die Beklagte, vertreten durch ihren Geschäftsführer. Derartiges lässt sich aus dem Sachverhalt jedoch nicht ableiten. Entgegen dem Vorbringen des Klägers steht nicht…
…T10]). Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen ( RS0019609 [T17]; RS0020145 [T23]; RS0020004 ). Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls einer strengen Überprüfung zu unterziehen ( RS0019609 [T18]; RS0020145 [T24]). [9] 2.2 Die klagende…
…Es müssen Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäfts zu erwecken (RS0019609; RS0020004). Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist einer strengen Überprüfung zu unterziehen (RS0019609 [T18]; RS0020145 [T3, T11, T24]). [7] 3.2. Ob die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht oder…
…auf den äußeren Tatbestand rechtlich relevanter Momente zu schützen, wenn der rechtfertigende Tatbestand mit Zutun desjenigen zustande gekommen ist, dem der Schutz zum Nachteile gereicht ( RS0020004 ). [35] 1.2. Im Fall einer kollektiven Vertretungsbefugnis muss der das Vertrauen des Dritten rechtfertigende äußere Tatbestand von allen Gesamtvertretungsbefugten gemeinsam gesetzt werden, weil nur so…
…geeignet ist, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zu erwecken (1 Ob 49/01i = SZ 74/177 mwN; RIS-Justiz RS0020145, RS0020004). Ob die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht (oder Duldungsvollmacht) vorliegen, richtet sich nach den Umständen des jeweils zu beurteilenden Falls, denen keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt…
…den äußeren Tatbestand rechtlich relevanter Momente zu schützen, wenn der rechtfertigende Tatbestand mit Zutun desjenigen zustandegekommen ist, dem der Schutz zum Nachteile gereicht (RIS Justiz RS0020004). 1.3. Im Fall einer kollektiven Vertretungsbefugnis muss der das Vertrauen des Dritten rechtfertigende äußere Tatbestand von allen Gesamtvertretungsbefugten gemeinsam gesetzt werden, weil nur so…
…erwecken. Der die Vertretungsmacht begründende Anschein hat dabei nicht vom Vertreter, sondern von einem Verhalten des Vertretenen oder eines vertretungsbefugten Organs auszugehen (RIS-Justiz RS0019609; RS0020004; RS0020145; RS0020331; zuletzt etwa 8 ObS 1/17f; 8 Ob 98/17w). 2.1. Will der Geschäftsherr die nach § …
…Der auf diese Weise gesetzte, dem Vertretenen zurechenbare äußere Tatbestand muss das Vertrauen des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht rechtfertigen (RS0019609 [T17]; RS0020145 [T2 3 ]; RS0020004). Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls einer strengen Überprüfung zu unterziehen (RS0019609 [T18]; RS0020145 [T24]). 3.4. Aus dem vom Erstgericht…
…ihm der begründete Glaube an die Berechtigung zur Vertretung der Beklagten erweckt werden konnte (vgl 7 Ob 24/06i mwN; RIS Justiz RS0020145; RS0020004). Auch in diesem Fall verschickte die Beklagte die Polizze an den Kläger. Auf die F***** wurde nicht hingewiesen und es steht auch kein Umstand fest…
…einen Tatbestand setzen, der beim gutgläubigen Dritten die begründete Annahme rechtfertigt, er habe dem für ihn Handelnden eine entsprechende Vollmacht erteilt (vgl RS0019609 [T10]; RS0014300; RS0020004). Bei einer GmbH muss der das Vertrauen des Dritten rechtfertigende äußere Tatbestand vom vertretungsbefugten Organ gesetzt werden (vgl RS0014729 [T2]). 2.2.2 Bei Anwendung dieser Grundsätze…
Rückverweise