Die Berücksichtigung von Beweismitteln im Urteil, die nicht im Sinne des § 258 StPO zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden, stellt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 5 StPO dar.
…Erörterung von (zudem unerheblichen) Passagen aus den Angaben der Zeugen Ömer G***** und Halil H***** (vgl dazu im Übrigen ON 1590 S 21; RIS-Justiz RS0098481) sowie von einzelnen – interpretativ erweiterten – Bekundungen des Sevket G***** (Z 5 zweiter Fall, nominell verfehlt auch vierter Fall) isoliert gegen die Urteilsannahme…
…Hauptverhandlung nicht verlesenen Angaben der von der Polizei im Ermittlungsverfahren vernommenen Zeugin Sandra M***** berücksichtigt (vgl § 258 Abs 1 StPO; RIS Justiz RS0098481), wonach der Angeklagte die Phrase „Spass haben“ stets verwendete, wenn er mit ihr den Beischlaf ausüben wollte (US 22). Der Rechtsmittelwerber lässt…
…die nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht im Sinn des § 258 Abs 1 StPO Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein soll (vgl RIS-Justiz RS0098481 [insbesondere T15]). Der Beschwerdeführer rügt zwar vorerst pauschal, sämtliche früheren Angaben in der Hauptverhandlung vernommener Zeugen seien – über seine eigene Antragstellung – mangels Verlesung…
…Sinn der Z 2 des § 281 Abs 1 StPO darstellen soll (vgl zur Berücksichtigung von in der Hauptverhandlung Vorgekommenem RIS Justiz RS0098481; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 464). Die Ableitung der Feststellungen zur subjektiven Tatseite aus dem „äußeren Geschehensablauf“ begegnet unter dem…
…258 StPO dürfen Aktenstücke nur dann bei der Entscheidung berücksichtigt werden, wenn sie in der Hauptverhandlung vorgelesen oder vom Vorsitzenden vorgetragen worden sind (RIS Justiz RS0098481; vgl das Vorbringen der Nichtigkeitswerber zu Z 4; ON 72 S 18; vgl auch RIS Justiz RS0124172 [T4 und T5]). Sollte sich…
…S 20) keinen den Erfordernissen des § 258 Abs 1 StPO genügenden tatsächlichen Vortrag solcher Aktenstücke zum Ausdruck bringt (vgl RIS-Justiz RS0098481 und RS0121833; Fabrizy , StPO 11 § 252 Rz 24; Kirchbacher , WK-StPO § 252 Rz 54, 56, 132 ff und…
…Ansehung des Ki* zu: Insoweit bewirkt die aufgezeigte Verwendung von in der Hauptverhandlung nicht vorgekommenen Beweisergebnissen Nichtigkeit iSd Z 5 vierter Fall (RIS-Justiz RS0098481), weil das Erstgericht die Annahme einer Tatbegehung dieses Angeklagten im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit K* aus den nicht verlesenen Angaben der Zeugin G* ableitete…
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