JudikaturOGH

RS0027364 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2025

Wer nach § 1311 ABGB wegen Verletzung einer Schutzvorschrift haftet, kann sich von der Haftung nur durch den Beweis befreien, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich vorschriftsmäßig verhalten hätte.

Verweise

Rückverweise