4R93/25m—OLG Linz Entscheidung
30. Juli 2025
…wendete im Wesentlichen ein, dass sie über eine aufrechte maltesische Glücksspiellizenz verfüge und unter dieser Lizenz Glücksspiele im Internet anbieten dürfe. Aufgrund der durch Art 56 AEUV gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit sei es ihr erlaubt, in der gesamten EU Glücksspiele anzubieten. Das österreichische Glücksspielmonopol würde in ungerechtfertigter Weise in die unionsrechtlich gewährte Dienstleistungsfreiheit…