6Ob254/99t—OGH Entscheidung
21. Oktober 1999
…Abs 1 zweiter Fall EGZPO dar, es muss vielmehr ein aktives Verhalten gesetzt werden, das die Verschweigung oder Verheimlichung von Vermögen vermuten lässt (RIS-Justiz RS0034872 und RS0034859). Im Übrigen kommt der Frage, ob ein bestimmtes Vorbringen (hier die Behauptung, die Beklagte habe von der Verschweigung oder Verheimlichung von Vermögen Kenntnis…