RS0101016 – OGH Rechtssatz
Ein materiellrechtlicher Nichtigkeitsgrund setzt, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein auf einem Wahrspruch der Geschwornen beruhendes Urteil gerichtet ist, das Festhalten an den im Wahrspruch festgestellten Tatsachen voraus. (SSt XXII/41 und SSt XXII/106).