Der Anspruch auf Widerruf setzt nicht nur Rechtswidrigkeit voraus, sondern überdies ein Fortwirken der Beeinträchtigung.
Rückverweise
…den Verletzten verpflichtet. Der Täter hat seine unwahren Tatsachenmitteilung als unwahr zu widerrufen (RS0107663). Der Anspruch auf Widerruf setzt außerdem ein Fortwirken der Beeinträchtigung voraus (RS0031912). Um den Zweck der Beseitigung der bei Dritten über den Verletzten entstandenen abträglichen Meinung zu erfüllen, muss der Widerruf gegenüber dem Personenkreis, dem gegenüber die…
…dar und ist daher genauso wenig revisibel wie der vertretbar verneinte Vorwurf einer Ehrenbeleidigung. Auch der Widerrufsanspruch setzt die Rechtswidrigkeit des Eingriffs voraus (RIS-Justiz RS0031912; RS0031657 [T1]). Da die Tatbildlichkeit des Handelns des Beklagten aber vertretbar verneint wurde, ergeben sich auch aus dem Umstand, dass das Widerrufsbegehren noch nicht Gegenstand…