1Ob274/07m—OGH Entscheidung
29. Januar 2008
…ergangenen Beschluss richtet und daher die 14-tägige Rekursfrist des § 46 Abs 1 AußStrG zum Tragen kommt. Prüfte man im Hinblick auf RIS-Justiz RS0006451 die Zulässigkeit allerdings vor der Frage der Rechtzeitigkeit, so ist erstere ebenfalls zu verneinen: Abgesehen davon, dass die Rechtsmittelwerberin offensichtlich meint, ein - streitwertabhängiges - Rechtsmittel nach…