4Ob88/19y—OGH Entscheidung
28. Mai 2019
…und T9]).
Mit seinem Rechtsmittel zeigt der Vater keine erhebliche Rechtsfrage auf. 2. Rechtsmittelschriftsätze, die erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebracht werden, sind zurückzuweisen (vgl RS0044025). Dies gilt auch für verspätete Rechtsmittel von Parteien, die im Ausland wohnhaft sind, sofern ihnen die angefochtene gerichtliche Entscheidung rechtswirksam, hier nach Maßgabe der EuZVO…