4Ob216/06b—OGH Entscheidung
21. November 2006
…nichts an dieser Rechtslage. Denn die Gewährung einer Verbesserungsfrist zur Behebung eines Formmangels saniert bei einem verspätet eingebrachten Rechtsmittel nicht die (ursprüngliche) Verspätung (RIS-Justiz RS0036281, vgl auch RS0110935; Kodek in Fasching2 §§ 84, 85 ZPO Rz 221 mwN). Auf die im Revisionsrekurs erörterte Frage, ob der Verbesserungsauftrag wirksam zugestellt…