2Ob174/21h—OGH Entscheidung
27. Januar 2022
…berücksichtigt wird, dass nicht auf das subjektive Verschulden des Halters, sondern auf die objektiv gebotene Sorgfalt abgestellt wird (2 Ob 85/11f mwN; RS0030291 [T13]). Der Tierhalter hat zu beweisen, dass er sich nicht rechtswidrig verhielt. Misslingt ihm dieser Beweis, haftet er für sein rechtswidriges, wenn auch allenfalls schuldloses…