Beweismittel sind taxativ aufgezählt; die Berufung auf einen Akt ist unzulässig; es können nur einzelne bestimmte Aktenstücke aus dem Gesichtspunkte der Urkundenbeweise als Beweismittel angeboten und zugelassen werden.
…ausreichend erachtete, unterließ sie mit Ausnahme des unzulässigen Pauschalverweises auf den Akt 60 Nc 95/12p des Landesgerichts Innsbruck (vgl dazu RIS Justiz RS0039953; wobei es selbst bei Beischaffung des Akts nicht zu den Aufgaben des Gerichts gehört, die wesentlichen Teile herauszufiltern [ Kodek in Fasching/Konecny ², § …
…einen Akt als Beweismittel unzulässig sei und nur einzelne bestimmte Aktenstücke aus dem Gesichtspunkt der Urkundenbeweise als Beweismittel angeboten und zugelassen werden könnten (RIS-Justiz RS0039953). Da es sich bei den genannten Entscheidungen um ältere Rechtsprechung handle und es in der jüngeren Judikatur Anzeichen dafür gebe, dass in diesem Zusammenhang eine…
…14s ErwGr 5.; 7 Ob 145/07k; 1 Ob 1/51, SZ 24/13; 4 Ob 8/48; RIS Justiz RS0039953; RS0039957; OLG Wien 13 R 32/02z; 13 R 196/00i; Rassi Geheimnisschutz bei der Akteneinsicht und Aktenübersendung im Zivilprozess, Zak …
…die Berufung auf einen Akt unzulässig. Es können nur einzelne bestimmte Aktenstücke aus dem Gesichtspunkt des Urkundenbeweises als Beweismittel angeboten und zugelassen werden (RIS-Justiz RS0039953). Der mit dieser zutreffenden Begründung ergangene Beschluss des Erstgerichtes vom 8.02.2024, mit dem das Erstgericht die vom Klagevertreter vorgelegte Kopie des Strafaktes zurückwies, ist ohnehin…
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