Der Umstand, daß ein Richter des dem Erstgericht vorgesetzten Kreisgerichtes in einem Naheverhältnis zu einer Prozeßpartei steht, stellt keinen hinreichenden Grund für eine Delegierung nach § 31 JN dar.
Rückverweise
…gilt gleichermaßen für die Delegierung nach § 31 JN wie für die notwendige Delegierung wegen Beschlussunfähigkeit gemäß § 30 JN (RS0114309 [T2]; RS0073042; RS0046146; RS0046074; RS0046333). Über Befangenheiten von Richtern und ihre Ablehnung ist allein auf dem in § 23 JN vorgeschriebenen Weg zu entscheiden. Erst nach erfolgreicher…