Besonderer Erhebungen über die mögliche Höhe eines der beklagten Partei erwachsenden Schadens bedarf es nicht, denn das Gericht hat die Sicherheit nach freiem Ermessen zu bestimmen.
Rückverweise
…Die Bemessung der Sicherheitsleistung liegt im Ermessen des Gerichts; es bedarf dazu keiner besonderen Erhebungen über die mögliche Höhe eines dem Antragsgegner eventuell drohenden Schadens (RS0005584). [29] 10.2. Die Erlassung der einstweiligen Verfügung bringt einen derartigen beachtlichen Eingriff in die Rechtssphäre der Antragsgegnerin mit sich. Im Fall des Bestehens einer Duldungspflicht…
…die mögliche Höhe eines der beklagten Partei erwachsenden Schadens bedarf es nicht, denn das Gericht hat die Sicherheit nach freiem Ermessen zu bestimmen (RIS-Justiz RS0005584). Wenn das Rekursgericht die Sicherheitsleistung auch unter Bedachtnahme auf die Möglichkeit eines entgangenen günstigen Geschäfts der Antragsgegnerin und einer Qualitätsminderung des (im Freien gelagerten) Holzes…
…Rz 17). [24] 4.3. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich – ihrem Zweck entsprechend – nach der Höhe des zu erwartenden Schadens (vgl RS0005584 [T6]; König/Weber , EV 6 Rz 5.13 ). Auf die Vermögensverhältnisse der gefährdeten Partei kommt es im Fall des § 390 Abs 1 EO hingegen nicht…
…gefährdeten Partei eventuell drohenden Schadens bedarf es nicht. Die Sicherheitsleistung ist vielmehr nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bemessen (RIS Justiz RS0005584; Kodek in Angst ², § 390 Rz 10 mwN). Dass die Untersagung der Weiterführung des Betriebs von Automaten nicht bloß unerhebliche Einbußen der…
…dem Gegner der gefährdeten Partei durch die sich allenfalls als unberechtigt erweisende einstweilige Verfügung entsteht, und der Kosten (vgl 1 Ob 258/04d = RIS Justiz RS0005584 [T6]; E. Kodek in Angst , EO² § 390 Rz 9). Dies gilt auch für Kautionen nach § 390 Abs 2 EO…
…gefährdeten Partei eventuell drohenden Schadens bedarf es nicht. Die Sicherheitsleistung ist vielmehr nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bemessen (RIS Justiz RS0005584; Kodek in Angst ², § 390 Rz 10 mwN). Dass die Untersagung der Weiterführung des Betriebs von Automaten nicht bloß unerhebliche Einbußen des…