3R44/23d—OLG Innsbruck Entscheidung
27. Juni 2023
…spätere Zustellung des bekämpften Beschlusses an sie gereicht der Rechtsmittelwerberin nicht zum Nachteil, weil die Einbringung eines Rekurses dessen vorherige Zustellung nicht voraussetzt (RIS-Justiz RS0006060, RS0006939). In der Eingabe vom 8.3.2023 ist hingegen noch kein Rechtsmittel zu erblicken, richtet sich dieses Schreiben doch erkennbar zunächst auf ein Ersuchen um Mitteilung…