Es ist unzulässig, nur zu dem Zwecke ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind.
…2] Zwar ist es unzulässig, ein Urteil nur zu dem Zweck aufzuheben, Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind (RS0042444). Dies gilt aber nur in Fällen, in denen vom Kläger nicht einmal im Ansatz ein bestimmter Rechtsgrund geltend gemacht wurde, und nicht, wenn es um…
…oder das Anbot neuer Beweise zu ermöglichen. Diese Auffassung entspricht stRsp (SZ 57/162, SZ 70/99 u.v.a., zuletzt 2 Ob 247/99h; RIS-Justiz RS0042444) und Lehre (Kodek in Rechberger 2 , § 496 ZPO Rz 4). Festzuhalten bleibt, dass Beweisergebnisse ein Parteivorbringen nicht ersetzen können (SZ 70/44 u.v.a., zuletzt…
…zur Ausstellung einer „Fertigmeldung“ an den örtlichen Elektrizitätsversorger verpflichtet, stützt sich die Revision nicht. Daher kann auch kein sekundärer Feststellungsmangel vorliegen (RIS Justiz RS0042444 [T4 und T6]). Nach dem maßgeblichen Sachverhalt hatte der Drittbeklagte daher auch gegenüber den Versicherungsnehmern keine Verpflichtung übernommen, diese Arbeiten zu überprüfen. Daher kann ihn…
…wenn es um die Ergänzung eines unvollständigen Vorbringens geht, also um eine Undeutlichkeit in den Einzelheiten (2 Ob 32/22b [Rz 2]; RS0042444 [T5]). [12] 2.3. Der Beklagte brachte in erster Instanz zum Verjährungseinwand mehrere Zeitpunkte vor, zu denen eine Kenntnis bzw ein Kennenmüssen des Klägers von…
…ist jedoch unzulässig, nur zu dem Zweck ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind (RS0042444, RS0042430). Selbst in ihrem Rekurs vertritt die Klägerin die Auffassung, dass die Frage einer Vereinbarung – ungeachtet der Negativfeststellung zur Anzeige – nicht von Relevanz…
…Zwecke aufhob, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren überhaupt nicht behauptet worden sind, wäre dies vom Obersten Gerichtshof aufzugreifen (RIS Justiz RS0042444). Die vom Berufungsgericht vorgenommene Beurteilung, es liege ein insoweit ausreichendes Prozessvorbringen des Beklagten vor, liegt jedenfalls im Beurteilungsspielraum und begründet damit keine erhebliche Rechtsfrage. Unter…
…im bisherigen Verfahren nicht behauptet wurden bzw um der klagenden Partei das Nachholen bisher versäumten Vorbringens und das Anbot neuer Beweise zu ermöglichen (RIS Justiz RS0042444; 6 Ob 173/08x; Zechner in Fasching/Konecny ² IV/1 § 519 Rz 113). Dieser Verstoß begründet einen wesentlichen Verfahrensmangel, der eine unrichtige Entscheidung…
…unzulässig, ein erstrichterliches Urteil nur zu dem Zweck aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind (RIS-Justiz RS0042444). Nach ständiger Rechtsprechung zum - auf das Verlassenschaftsverfahren nach dem Erblasser noch anzuwendenden - AußStrG 1854 ist der Noterbe mit Rücksicht auf seine Rechte nach §§…
…Beteiligung entschlossen. Dem Berufungsgericht ist es aber verwehrt, Verfahrensergänzungen aufzutragen, die durch das Prozeßvorbringen der Parteien im Verfahren erster Instanz nicht gedeckt sind (RIS-Justiz RS0042444; SZ 70/99), es kann auch die Verletzung des - von Amts wegen wahrzunehmenden - Neuerungsverbotes im Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluß geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0042053…
…Partei das Nachholen bisher versäumten Vorbringens und das Anbot neuer Beweise zu ermöglichen (7 Ob 558/76 = JBl 1976, 591; RIS-Justiz RS0042444; zuletzt etwa 8 Ob 84/09z = EvBl LS 2010/93 und 8 Ob 45/11t; Zechner in Fasching / Konecny ²…
…dass es unzulässig gewesen wäre, ein erstgerichtliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, welche im bisherigen Verfahren gar nicht behauptet wurden (RIS Justiz RS0042444).…
…zu § 503; Kodek in Rechberger, ZPO Rz 4 zu § 496; SZ 63/65, 65/5, 70/99; 1 Ob 30/98p; RIS-Justiz RS0042444). Zum vom Berufungsgericht für erörterungs- und feststellungsbedürftig erachteten Bereicherungstatbestand hat die Klägerin (in S 3 ihrer Klage) ausdrücklich nur vorgebracht, den Beklagten "ein Pachtverhältnis über…
…ist es unzulässig, nur zu dem Zwecke ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind (RS0042444). [18] 3.3. Wurde ein bestimmter Sachverhalt nicht behauptet, bildet die Unterlassung entsprechender Feststellungen keinen Verfahrensmangel (RS0042444 [T4]). Verweist das Berufungsgericht die Sache ohne Vorliegen…
…Dementsprechend kann das Urteil einer Vorinstanz nicht zum Zweck aufgehoben werden, dass Feststellungen nachgeholt werden, die über das Parteivorbringen hinausgehen (RIS Justiz RS0040308; vgl auch RS0042444). Das Vorbringen der Klägerin enthält im Hinblick auf die dargestellten Anforderungen an die Behauptungs und Beweislast keine ausreichend detaillierte Darstellung zu den einzelnen zugrunde liegenden…
…Beklagten) zum Zweck der Gewinnung (weiterer) überschießender Feststellungen kommt dann aber nach ständiger Rechtsprechung nicht in Frage (JBl 1976,591 und zahlreiche E zu RIS-Justiz RS0042444; 7 Ob 695/81; 6 Ob 551/81; RZ 1992/59; 3 Ob 531/91; RIS-Justiz RS0040308 etc). Entgegen der Ansicht der Vorinstanzen kann…
…kommt Berechtigung zu. Nach ständiger Rechtsprechung darf das Berufungsgericht ein Urteil nicht aufheben, um einer Partei die Nachholung eines versäumten Vorbringens zu ermöglichen (RIS Justiz RS0042444, RS0042430). Die klagende Partei hat in erster Instanz nicht behauptet, dass der festgestellte und inhaltlich unstrittige Dienstplan nicht vom zuständigen Organ erlassen worden wäre. Das…
…M***** waren bisher nicht Gegenstand des Verfahrens. Wenn ein bestimmter Sachverhalt nicht behauptet wurde, stellt aber die Unterlassung entsprechender Feststellungen keinen Verfahrensmangel dar (RIS Justiz RS0042444 [T4]). Die von J***** M***** im außerordentlichen Revisionsrekurs geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 71 Abs 3 AußStrG). Die Vorinstanzen folgen bei…
…Die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht, um einer Partei erst das Nachholen von allenfalls versäumtem Vorbringen zu ermöglichen, ist nicht zulässig (RIS-Justiz RS0042444; Kodek in Rechberger , ZPO 4 § 496 Rz 4). Für die Frage der ausnahmsweisen Arbeitspflicht der Klägerin am Feiertag des 8. 12…
…über Tatsachen (fehlende Aufklärung und ihre Folgen) zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind (2 Ob 8/14m; RIS Justiz RS0042444 ). 6. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens gründet sich auf § 52 ZPO.…
…U nzulässig wäre es, ein erstrichterliches Urteil nur zu dem Zweck aufzuheben, Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind (RS0042444). [9] 3. Wenn der Kläger meint, die Beklagten hätten kein Vorbringen erstattet, warum die Ausnahme von der Regel im Sinn der VO (EG) …
…auf Ersatz des Vertrauensschadens durch das Erstgericht war daher nicht geboten. Damit war aber die Teilaufhebung des erstgerichtlichen Urteils durch das Berufungsgericht unzulässig (RIS-Justiz RS0042444). 2.5. Das Vorbringen der klagenden Partei zum Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens ist wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat unschlüssig. Weder der Umstand, dass…
…darf nicht ein Urteil der Vorinstanz aufheben, nur um den Parteien Gelegenheit zu geben, bisher nicht ausreichend erstattetes Vorbringen nachzuholen bzw zu ergänzen (RIS Justiz RS0042444). Daran ändert auch die Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften nichts. Überdies können vom Berufungsgericht verneinte Verfahrensmängel in der Revision nicht mehr erfolgreich geltend gemacht…
…daher nur denkbar, wenn die begehrte Feststellung von einem ausreichend konkreten Tatsachenvorbringen der Partei getragen ist (6 Ob 241/06v; RIS-Justiz RS0053317 [T2, T4]; RS0042444 insb [T3, T4, T6] Kodek aaO Rz 11) . 4.3. Entgegen der Ansicht der Beklagten bedarf es keiner weiteren Feststellungen zum Einlagen der Nachweise bei ihr…
…ein erstrichterliches Urteil nur zu dem Zweck aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind (vgl RIS Justiz RS0042444), liegt dieser Fall hier nicht vor, weshalb es auch keiner Auseinandersetzung mit der Frage bedarf, ob diese Rechtsprechung auch nach Inkrafttreten des § …
…Gericht zweiter Instanz darf aber ein angefochtenes Urteil nicht zu dem Zweck aufheben, dass Feststellungen nachgeholt werden, die über das Parteivorbringen hinausgehen (RIS Justiz RS0040308, RS0042444), und es darf ergänzende Feststellungen nur nach Beweiswiederholung bzw Beweisergänzung treffen (vgl RIS Justiz RS0043026). Ein sekundärer Feststellungsmangel des Erstgerichts setzt ein entsprechendes Tatsachenvorbringen schon…
…erstgerichtliches Urteil nicht bloß zum Zweck aufgehoben werden darf, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren überhaupt nicht behauptet wurden (RIS-Justiz RS0042444). Die Aufhebung verschaffte der Beklagten nämlich die Möglichkeit, Vorbringen zur Anrechnung einer allfälligen Ersparnis des Klägers an Verbesserungskosten nachzutragen, somit ein Vorbringen, das die Beklagte…
…zu verschaffen, ein Vorbringen, das sie bisher aus Untätigkeit, nachlässiger Prozessführung oder Unachtsamkeit nicht erstattet hat, im fortgesetzten Verfahren nachzutragen (SZ 56/185; RIS-Justiz RS0042444). Hier ist die Unvollständigkeit aber nicht auf einen Parteifehler, sondern auf einen für die Unvollständigkeit kausalen Gerichtsfehler zurückzuführen. Obwohl die beklagte Partei zu den dem…
…unzulässig, nur zu dem Zweck ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind (RIS Justiz RS0042444). Der Oberste Gerichtshof ist Rechts und nicht Tatsacheninstanz, weshalb grundsätzlich die Frage, ob zur Gewinnung noch erforderlicher Feststellungen weitere Beweise notwendig sind, als Akt der…
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