JudikaturOGH

RS0010199 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Der redliche Besitzer kann, wenn er die Sache vor Zustellung der Klage veräußert hat, auch nicht auf Ersatz ihres Wertes belangt werden. Nur ein Bereicherungsanspruch (Verwendungsanspruch) nach § 1041 ABGB ist möglich.

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