Der Mangel der besonderen Ermächtigung zur Prozessführung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen und es kann dieser Mangel auch nachträglich, somit auch im Rechtsmittelverfahren, behoben werden.
…in der Vertretung einer juristischen Person) kann auch nachträglich, somit auch noch im Rechtsmittelverfahren durch das von der Satzung vorgesehene Organ behoben werden (RIS Justiz RS0035373; 1 Ob 9/13z; RS0118610; vgl auch RS0035331). 1.3 Es entspricht der Rechtsprechung (1 Ob 41/99g = SZ 72…
…einer juristischen Person, gemäß § 6 Abs 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen (und zu beheben) ist (RIS Justiz RS0118610; RS0118612; RS0035373), wurde die diesbezügliche Nichtigkeit bereits vom Berufungsgericht verneint, sodass ihre Wahrnehmung in dritter Instanz (RIS Justiz RS0042981) nicht mehr möglich ist. Im Übrigen liegt die…
…in Rede stehende Mangel nachträglich saniert, die Klagsführung also rückwirkend genehmigt werden kann (8 ObA 22/21z Rz 9; RS0059247 [T3]; vgl RS0035373). Die Beklagten behaupten auch nicht, dass eine Verbesserung von vornherein offenbar aussichtslos (oder ein dahingehender Auftrag des Erstgerichts erfolglos) geblieben sei (RS0118612 [T6]). Richtig ist…
…Gebietskörperschaft (wie der beklagten Gemeinde) gemäß § 6 Abs 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen (und zu beheben) ist (RIS Justiz RS0035373; RS0118610; RS0118612), wurde die diesbezüglich vom Kläger behauptete Nichtigkeit bereits vom Berufungsgericht verneint, sodass ihre Wahrnehmung in dritter Instanz (RIS Justiz RS0042981) nicht mehr möglich…
…Verfahrensführung ist auch im Revisionsrekursverfahren bei Vorliegen eines verfahrensrechtlich statthaften Rechtsmittels unabhängig von der Geltendmachung einer erheblichen Rechtsfrage (RS0041907 [T5]) von Amts wegen wahrzunehmen (vgl RS0035373). Seine Beseitigung ist durch Anordnung der erforderlichen Maßnahmen – hier: Vorlage der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung ( G. Kodek in Gitschthaler/Höllwerth , AußStr G I² §…
… 1 ZPO), wobei zwingend ein Sanierungsversuch stattzufinden hat ( Nademleinsky in Schwimann/Kodek ABGB 4 § 167 Rz 26 mwN; vgl RIS Justiz RS0035373; RS0035456; Fucik in Rechberger 4 § 4 ZPO Rz 4). Das System der verlassenschaftsgerichtlichen Ermächtigung zur Abgabe des Rechtsmittelverzichts durch den Verlassenschaftskurator führt…
…auch im Rechtsmittelverfahren, von Amts wegen wahrzunehmen (10 ObS 135/06k mwN) und kann auch nachträglich, also auch (noch) im Rechtsmittelverfahren, behoben werden (RIS Justiz RS0035373). Der Verweis des Gerichts zweiter Instanz auf das - grundsätzlich auch im Rekursverfahren geltende - Neuerungsverbot ist somit verfehlt, weil Tatsachen und Beweismittel, die - wie hier - jederzeit…
…in jeder Lage des Verfahrens, somit auch noch im Rechtsmittelverfahren, von Amts wegen wahrzunehmen und kann auch nachträglich, damit auch noch im Rechtsmittelverfahren, behoben werden (RS0035373, insb 10 Ob 48/23s und 10 ObS 11/09d). Die mit Schriftsatz vom 19. April 2024 vorgenommene Klagsänderung wurde mittlerweile mit Beschluss des Bezirksgerichtes…
Rückverweise