JudikaturOGH

RS0005411 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2000

Für die Annahme einer Gefährdung nach § 379 EO genügt nicht schon das Vorhandensein von Zahlungsschwierigkeiten oder ungünstiger Vermögenslage oder eine Vermögensminderung oder die Verfolgung des Schuldners mit Klagen, Exekutionsanträgen und Anträgen auf Konkurseröffnung, auch nicht die bloße Besorgnis, daß der Schuldner ins Ausland übersiedeln werde.

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