RS0036938 – OGH Rechtssatz
Die im § 58 AVG angeordnete ausdrückliche Bezeichnung einer Verwaltungsentscheidung als "Bescheid" ist kein für seine Wirksamkeit wesentliches Erfordernis.
…des erstgerichtlichen Verfahrens und Urteils zu beschränken. Alle anderen Streitpunkte sind als abschließend erledigt anzusehen (§ 496 Abs 2 ZPO). Der Kostenvorbehalt beruht auf § 52 ZPO. …
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