Zum Wesen der Rechtsbelehrung. Nur die unrichtige, nicht auch die bloß unvollständige Rechtsbelehrung begründet Nichtigkeit gemäß § 345 Z 8 StPO.
…Geschworenen bejahten) Eventualfrage I/ nach dem Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB gänzlich vermissen (vgl RIS Justiz RS0100819 [T3]). [9] Hinzu kommt, dass in der Rechtsbelehrung zum Inhalt und zum Verhältnis der Fragen zueinander (unrichtig) ausgeführt wird, dass bei Verneinung der Hauptfrage …
…Abs 1 Z 8 StPO nicht aus der bloßen Möglichkeit einer noch eingehenderen oder deutlicheren Gestaltung der Erörterung abgeleitet werden kann (RIS Justiz RS0100819 [T2]). Im Übrigen ist die schriftliche Rechtsbelehrung nach abstrakten Gesichtspunkten ohne Bezugnahme auf konkrete Tatumstände abzufassen (RIS Justiz RS0109476 [insbesondere T2]). [8] Der Nichtigkeitsgrund des…
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