7Ob269/02p—OGH Entscheidung
15. Januar 2003
…152; NZ 1986, 35; RIS-Justiz RS0034834 und RS0034866). Die Verschweigung und Verheimlichung von Vermögen setzt kein deliktisches Verhalten voraus (EFSlg XXIV/7; RIS-Justiz RS0034879 und RS0034859), wohl aber ein bewusstes absichtliches Verschweigen oder Verheimlichen und damit eine Tätigkeit, die diesen Erfolg bezweckt (EvBl 1985/152; NZ 1986, 35; SZ…