RS0099132 – OGH Rechtssatz
Die Unterlassung der Anführung jener Umstände, die durch ein beantragtes Beweismittel erwiesen werden sollen, schließt die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z 5 des § 345 StPO beziehungsweise der Z 4 des § 281 StPO aus.
…Justiz RS0099301). [5] Das nachträglich dazu im Rechtsmittel erstattete Vorbringen ist unbeachtlich, weil die Antragsberechtigung stets auf den Antragszeitpunkt bezogen zu prüfen ist (RIS Justiz RS0099132 [T6], RS0099618). [6] Die Mängelrüge bekämpft mit dem Einwand von Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall) zwar nominell die Feststellungen zum diesbezüglichen objektiven und subjektiven…
…die Subsumtionsfrage bloß unsubstantiiert begehrt (ON 4 S 2; Ratz , WK StPO § 281 Rz 321, 327; RIS Justiz RS0099498, RS0099301, RS0099132). Ergänzungen im Rahmen der Beschwerde unterliegen dem sich aus dem Wesen des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 ergebenden Neuerungsverbot und sind daher unbeachtlich. Den Einwänden…
…K*****, „da dieser Angaben über den tatsächlichen Tathergang machen kann“ (ON 32 S 30) zu Recht der Abweisung (RIS Justiz RS0099301, RS0099132). Es mangelt ihm an einer Begründung, weshalb die gewünschte Beweisaufnahme – insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass der genannte Zeuge die Taten mangels Anwesenheit…
…zuwider schon mangels Bezeichnung eines Beweisthemas zu Recht der Abweisung (§ 55 Abs 1 zweiter Satz StPO; vgl auch RIS Justiz RS0099498, RS0099301, RS0099132), haben doch frühere in diese Richtung weisende Anträge (vgl insbesondere ON 9 in ON 183 S 41) ihre Gültigkeit verloren ( Ratz , WK…
… 1, 55 Abs 1 und Abs 2 StPO) muss jedoch nach der Prozessordnung ein Beweisthema zu entnehmen sein (RIS-Justiz RS0099498, RS0099301, RS0099132). Dem dazu in der Beschwerdeausführung Nachgetragenen steht das Neuerungsverbot im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde entgegen (RIS-Justiz RS0099117, RS0099618; vgl Ratz , WK-StPO Vor §…
…S 73 f) – mangels Bezeichnung eines Beweisthemas zu Recht der Abweisung (§ 55 Abs 1 zweiter Satz StPO; RIS Justiz RS0099132; vgl zur Mündlichkeit Ratz , WK StPO § 281 Rz 311). [7] Das in den Rechtsmitteln erstattete Vorbringen ist unbeachtlich, weil die Antragsberechtigung stets…
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