Ist eine verheiratete Frau infolge einer Körperverletzung gezwungen, eine Haushaltshilfe aufzunehmen, so kann sie vom Beschädiger den Ersatz der hiefür erforderlichen Aufwendungen selbst begehren (vgl SZ 22/77).
… 273 ZPO zu bemessen (2 Ob 164/17g; vgl 2 Ob 145/14h; 8 Ob 15/11f; RS0031691; RS0030922 [T10]). 2. Von dieser Rechtsprechung sind die Vorinstanzen nicht abgewichen. Auch der herangezogene Stundensatz hält sich im Rahmen des ihnen zukommenden Ermessensspielraums (vgl 2…
…handelt es sich um eine Entschädigung für konkreten Verdienstentgang, die unabhängig von der Einstellung einer Ersatzkraft gebührt (2 Ob 221/06y mwN; RIS Justiz RS0030606, RS0030922). Soweit die Haushaltstätigkeit der Befriedigung eigener Bedürfnisse der Verletzten dient, steht ihr die Entschädigung aus dem Titel der vermehrten Bedürfnisse zu (2 Ob 221/06y…
…eine Haushaltshilfe zuzusprechen, obwohl sie sich tatsächlich einer solchen gar nicht bediente, von der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof nicht abgewichen ist (vgl RIS-Justiz RS0030922). Sie meint allerdings, in den letzten Jahren gehe die Tendenz dahin, dass „Kostenzusprüche im Rahmen der fiktiven Haushaltshilfe enorm zunehmen und in vielen Fällen…
…unabhängig von der Einstellung einer Ersatzkraft gebührt (stRsp; 2 Ob 100/07f; 2 Ob 221/06y jeweils mwN; RIS-Justiz RS0030606; RS0030922; jüngst: 6 Ob 11/10a). Ein solcher Ersatzanspruch ist also auch dann zu bejahen, wenn die Haushaltsarbeit von der Verletzten unter Mehraufwand von…
…Minderung der Erwerbsfähigkeit einer haushaltsführenden Person ist ersatzfähig, wobei die Einstellung einer Ersatzkraft nicht nötig ist; auch fiktive Haushaltsführerrenten werden zuerkannt (RIS Justiz RS0030606 [T1], RS0030922 [T2]; Reischauer in Rummel , ABGB 3 II/2b § 1325 Rz 39; Danzl in KBB 5 § 1325 Rz 24). Der…
…RS0030606; Reischauer aaO Rz 39), die unabhängig von der Einstellung einer Ersatzkraft gebührt (2 Ob 26/02s; 6 Ob 109/06g; RIS-Justiz RS0030606 [T1], RS0030922 [T2]; Reischauer aaO Rz 24 und 39; Danzl in KBB § 1325 Rz 24; Harrer in Schwimann, ABGB3 VI § 1325 Rz 45; Apathy, EKHG…
…handelt es sich um eine Entschädigung für konkreten Verdienstentgang, die unabhängig von der Einstellung einer Ersatzkraft gebührt (2 Ob 100/07f mwN; RIS-Justiz RS0030606, RS0030922). Soweit die Haushaltstätigkeit der Befriedigung eigener Bedürfnisse des (der) Verletzten dient, steht ihm (ihr) die Entschädigung aus dem Titel der vermehrten Bedürfnisse zu (2 Ob…
…handelt es sich um eine Entschädigung für konkreten Verdienstentgang, die unabhängig von der Einstellung einer Ersatzkraft gebührt (2 Ob 100/07f mwN; RS0030606, RS0030922). Soweit die Haushaltstätigkeit der Befriedigung eigener Bedürfnisse des (der) Verletzten dient, steht ihm (ihr) die Entschädigung aus dem Titel der vermehrten Bedürfnisse zu (2 …
…2 Ob 179/18i mwN), die die konkreten Verhältnisse vor dem die Ersatzpflicht auslösenden Unfall berücksichtigt (vgl 2 Ob 2123/96m = RS0030922 [T11]), basiert auf Kausalitätserwägungen und Überlegungen zum Umfang des Schadens (vgl 2 Ob 31/12s). Sie kann daher im Bereich des Pflegevermächtnisses keine…
…der Bedürfnisse aufgrund notwendiger Beiziehung einer Pflegeperson zu ersetzen. Den Pflegekosten gleichzuhalten sind die Kosten einer verletzungsbedingt notwendigen Haushaltshilfe (so bereits 8 Ob 76/83; RS0030922). Wenn ein Dritter für den Geschädigten Leistungen erbringt, um dessen vermehrte Bedürfnisse zu befriedigen, geschieht dies nach ständiger Rechtsprechung nicht zu dem Zweck, den Schädiger…
…Haushaltsarbeit von der Verletzten unter Mehraufwand von Zeit und Mühe selbst verrichtet wird, erfolgt doch die Mehranstrengung nicht zu Gunsten des Schädigers (RIS Justiz RS0030606T1, RS0030922T2; Reischauer in Rummel2 § 1325 ABGB Rz 39 mwN; Apathy, EKHG § 13 Rz 13 mwN). Eine solche eigene Mehranstrengung…
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