JudikaturOGH

RS0092083 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2011

Zur Annahme der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 146 StG (§ 70 StGB) genügt auch eine einzige Tat, sofern sich aus ihr die Absicht des Täters ergibt, sich eine für längere Zeit wirksame Einnahmequelle zu verschaffen.

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