JudikaturOGH

RS0039600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2025

Ein Zwischenfeststellungsantrag ist zulässig, wenn

a) für das Hauptbegehren präjudiziell ist,

b) die Zwischenfeststellungsentscheidung über den anhängigen Prozess hinauswirkt. Ein besonderes Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist nicht erforderlich.

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