Insoweit dem Urteil eine Überschreitung der Anklage zur Last fällt, ist es aufzuheben. Eine Rückverweisung an das Erstgericht oder ein Freispruch nach § 259 Z 1 StPO ist nicht erforderlich.
…können. In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde war daher das Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch 1./ des Angeklagten Sh***** ersatzlos (vgl RIS Justiz RS0098360; Ratz , WK StPO § 281 Rz 529), und demgemäß auch in dem diesen Angeklagten betreffenden Strafausspruch aufzuheben, und die Sache zur Strafneubemessung an…
…beheben, ohne dass ein diesbezüglich formeller Freispruch zu ergehen hatte (vgl 15 Os 89/15z; 14 Os 42/04 uva; vgl RIS-Justiz RS0098360; vgl Ratz , aaO § 281 Rz 529; Hinterhofer/Oshidari , System des österreichischen Strafverfahrens [2017] Rz 9.178; Mayerhofer , StPO 6 § 288 E 23 mwN). Die…
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