Wurde die Einrede der Verjährung in der Berufung nicht aufrechterhalten, so kann darauf im Rechtsmittelverfahren unter dem Gesichtspunkte der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht Bedacht genommen werden.
…zwar von einem sich darauf berufenden Rechtsmittelwerber im Rechtsmittel aufrecht zu erhalten, in den Rechtsmittel gegenschriften muss die Verjährungseinrede aber nicht wiederholt werden (RIS Justiz RS0034743; M. Bydlinski aaO mwN). Die in Einzelfällen gelegentlich vertretene gegenteilige Ansicht blieb vereinzelt (siehe 7 Ob 67/07i) und wird vom erkennenden Senat ausdrücklich abgelehnt…
…der Beklagte in der Revision nicht zurück, sodass diese Einwendung nicht mehr zu beachten ist (7 Ob 191/16p mwN; vgl RIS Justiz RS0034743; RS0043573 [T4]). 3. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Die Klägerin erstattete konkretes Vorbringen zur verspäteten Zahlung des Mieters im Juli …
…ausgeführt wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0043352 [T17, T26, T27, T33]; RS0043338 [T10, T11, T13]; vgl auch RS0034743). In zweiter Instanz nicht erhobene Einwände können daher in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden; sie können daher auch die Zulässigkeit der Revision nicht…
…wurde im Berufungsverfahren nicht mehr aufrechterhalten. Diese Einrede kann im Revisionsverfahren unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht mehr berücksichtigt werden (vgl RIS Justiz RS0034743). 2.9 Im Umfang des zweiten Unterlassungsbegehrens war der Revision der klagenden Partei daher Folge zu geben und die vom Berufungsgericht abgeänderte Entscheidung des Erstgerichts…
…der Berufung der Beklagten ausschließlich zu den (durch Abweisung bereits rechtskräftig erledigten) Finanzierungskosten releviert und können in der Revision zu anderen Teilansprüchen nicht nachgetragen werden (RS0034743; RS0043573 [T4, T40 bis T43]). [9] 2.3. Der behauptete Verstoß des Berufungsgerichts gegen § 405 ZPO, weil es die Kosten für die Sanierung…
…Einrede der Verjährung in der Berufung nicht aufrechterhalten, kann diese auch unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht mehr berücksichtigt werden (vgl RIS-Justiz RS0034743 mwN etwa OGH 2 Ob 80/99z). Soweit die Revision im Folgenden releviert, dass die Vorentscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 15. 9. 1999 zu 3…
…2) für den Verjährungseinwand genügte und diese Einrede auch im Rekursverfahren (ausreichend deutlich) aufrechterhalten wurde (vgl Rekurs ON 26, Z 4.4; RIS Justiz RS0034743), ist typische Einzelfallbeurteilung (vgl RIS-Justiz RS0042828). Eine als unvertretbar aufzugreifende Fehlbeurteilung durch das Rekursgericht liegt nicht vor. 2. Nach Ansicht der Rechtsmittelwerber fehle Rechtsprechung…
…unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht mehr berücksichtigt werden (8 Ob 237/02i; 6 Ob 76/12p; RIS-Justiz RS0034743; M. Bydlinski in Rummel , ABGB 3 § 1501 Rz 1 mwN).…
…sowohl in erster Instanz als auch in ihrer Berufung konkret erhoben (§ 1501 ABGB), sodass auch im Revisionsverfahren darauf Bedacht zu nehmen ist (vgl RS0034743). [15] 3.1. Mit ihrem Revisionsantrag auf Einschränkung auf seit 15. 4. 2019 angefallene Zinsen übersieht die Beklagte allerdings § 2 des am…
…wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (RIS Justiz RS0043352 [T17, T25, T26, T27, T33]; RS0043338 [T10, T11, T13]; vgl auch RS0034743). In zweiter Instanz fallengelassene Einwände können in dritter Instanz daher nicht mehr geltend gemacht werden und eine Zulässigkeit des drittinstanzlichen Rechtsmittels nicht begründen.…
…in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (RIS Justiz RS0111435; RS0043573 [T36, T40, T42, T43]; zum Einwand der Sittenwidrigkeit einer Vertragsbestimmung: RS0016453; zum Verjährungseinwand: RS0034743). 3. Die außerordentliche Revision war daher zurückzuweisen.…
…im Rechtsmittel nicht aufrecht erhalten, kann sie auch unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht mehr berücksichtigt werden (8 Ob 237/02i; RIS-Justiz RS0034743). Fraglich könnte dies hier - wenn überhaupt - nur hinsichtlich jenes Teils des zweitinstanzlichen Zuspruchs sein, der über den schon vom Erstgericht zugesprochenen Betrag hinausgeht. Nähere Ausführungen…
…in der Berufung aber nicht aufrecht erhalten, so kann darauf im Rechtsmittelverfahren unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht Bedacht genommen werden (RIS Justiz RS0034743). 8. Im Hinblick auf die Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts war auch die Kostenentscheidung für das Berufungsverfahren neu zu fassen. Die Klägerin ist etwa mit…
…der Verfristung oder Verjährung des Anspruchs kommt die Beklagte in der Revision nicht zurück, sodass diese Einwendungen aus dem Verfahren ausgeschieden sind (vgl RIS-Justiz RS0034743). 6.2 Der Kläger brachte – von der Beklagten bestritten – vor, dass eine Dauerinvalidität des Klägers von 50 % vorliege. Gemäß dem Versicherungsvertrag betrage…
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