3Ob242/15g—OGH Entscheidung
20. Januar 2016
…die Oppositionsklage einschränken oder zurückziehen. Unterlässt er dies, ist die Klage abzuweisen (RIS Justiz RS0001501), weil die Vollstreckungsgegenklage die Anhängigkeit der Anlassexekution voraussetzt (RIS Justiz RS0001465). Das gilt auch für den beantragten Ausspruch des Erlöschens von Unterhaltsansprüchen, der nicht erfolgen kann, soweit die Exekution bereits durch Einstellung oder Einschränkung beendet ist…