JudikaturOGH

RS0055671 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. April 2022

Wenn ein Rechtsanwalt von seiner Partei Kosten begehrt, deren Höhe maßlos ist, kann dies eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, jedoch nicht auch eine Verletzung der Berufspflichten begründen.

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