JudikaturOGH

RS0019718 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2016

Die Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 1157 ABGB muß der Dienstnehmer beweisen. Eine analoge Anwendung des § 1014 ABGB auf Dienstverträge, mit denen eine Geschäftsbesorgung nicht verbunden ist, ist unstatthaft.

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