6Ob67/21b—OGH Entscheidung
12. Mai 2021
…muss der Ersitzende weiters redlich (gutgläubig) sein. Guter Glaube setzt dabei positive Überzeugung von der Rechtmäßigkeit des Besitzers voraus; er wird schon durch Zweifel ausgeschlossen (RS0010197 [T1]). Ein Rechtsbesitzer ist redlich, wenn er glauben kann, dass ihm die Ausübung des Rechts zusteht (RS0010137), wobei der gute Glaube grundsätzlich vermutet wird (RS0010137…