3R178/25f—OLG Wien Entscheidung
26. Februar 2026
…gegen Treu und Glauben. Grundsätzlich kann die Unkenntnis des Berechtigten den Beginn der Verjährung ausschließen, wenn sie auf ein arglistiges Verhalten des Verpflichteten zurückzuführen ist (RS0034292; RS0014832 [T2]). Dem gleichzuhalten ist ein (bewusstes oder unbewusstes) Verhalten des Anspruchsgegners, aufgrund dessen der Gläubiger nach objektiven Maßstäben der Auffassung sein konnte, sein Anspruch…