JudikaturLG Wr. Neustadt

RWN0000024 – LG Wr. Neustadt Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2017

Nur eine gemäß § 26a EO zulässige Öffnung einer Haus- oder Wohnungstür stellt eine im Sinne des § 74 EO notwendige Maßnahme für den Fortgang des Exekutionsverfahrens dar.

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