JudikaturLG Wr. Neustadt

RWN0000023 – LG Wr. Neustadt Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 2016

Die Exekution nach § 294a EO ist auch dann zu bewilligen, wenn der betreibende Gläubiger in seinem Exekutionsantrag bestimmte Drittschuldner vom weiteren Vollzug ausnehmen will.

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