RWN0000021 – LG Wr. Neustadt Rechtssatz
Bei der Beurteilung, nach welcher Tarifpost eine Rückgriffsklage zu honorieren ist, kommt es darauf an, ob der Hauptanspruch nach TP 2 oder 3A RAT durchzusetzen ist.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden