RWN0000012 – LG Wr. Neustadt Rechtssatz
Wird nur ein Teil eines rückständigen Unterhaltes betrieben, ist der Zeitraum anzugeben, in dem dieser entstanden ist. Betreiben mehrere Unterhaltsgläubiger, ist anzugeben, welcher Teil der insgesamt betriebenen Forderung auf welchen Betreibenden entfällt. Derartige Antragsmängel sind verbesserungsbedürftig.