JudikaturLG Wr. Neustadt

RWN0000003 – LG Wr. Neustadt Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 1997

Zur Zulässigkeit des Rechtsweges bei Geltendmachung von Inkassospesen im Hauptbegehren: Nach ständiger Rechtssprechung (Nachweise bei Fucik in Rechberger ZPO RZ 5 zu § 40) wird - trotz der Kritik der Lehre (Fasching LB2 Rz 461) - die Umdeutung eines Kostenbegehrens im Punktum als Kostenverzeichnis iSd § 40 a JN abgelehnt.

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