JudikaturLG LINZ

RLI0000019 – LG Linz Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 1998

Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen ist,wenn er auf Schadenersatz gestützt wird, durch die Schadensminderungspflicht begrenzt. Diese ist vom Gericht nur über Einwand zu prüfen.

Rückverweise