Im Beweissicherungsverfahren ist gegen die Verwerfung der Ablehnung eines Sachverständigen ein selbständiger bzw. abgesonderter Rekurs zulässig.
Rückverweise
…weshalb eine Rechtsmittelbeantwortung nicht einzuholen war. 2. Die Antragsgegnerin argumentiert (in Anlehnung an die vom Landesgericht Linz zu 15 R 68/98w [= RIS Justiz RLI0000010] vertretene Ansicht), im Beweissicherungsverfahren sei gegen die Verwerfung der Ablehnung eines Sachverständigen ein selbstständiger und abgesonderter Rekurs zulässig. Es handle sich beim Beweissicherungsverfahren um ein…